Mein Plan
- Siggi
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Mein Plan
Diesen Brief habe ich an meine Hauskreisteilnehmer aus der Gemeinde geschickt.
Hallo Ihr Lieben.
Ich möchte Euch an meinen Gedanken und die weiteren Schritte teilhaben lassen und Euch etwas vorstellen, das ich im Herzen bewege.
Bei dem Lesen und durcharbeiten des Buches von Hans Zollner „Trost – Zunahme an Hoffnung, Glaube und Liebe“ nach der ignatianischen „Unterscheidung der Geister“ ist bei mir ein Gedanke zum Dienst an Gott gereift, verbunden mit aktiver Nächstenliebe.
Wem meine Worte zu fromm und schwülstig sind, möge einfach nicht weiterlesen.
Ich wurde von Gott in einer Offenbarung reich beschenkt und es drängt mich dazu die Botschaft vom Kreuz, verbunden mit tätiger Nächstenliebe weiterzugeben, damit viele Menschen aus dem größeren Umfeld damit in Kontakt kommen, um Erlösung für Ihre geschundenen Seelen zufinden, und Frieden und Gerechtigkeit durch Gottes Wirken zu erfahren.
Praktisch ist es auf einer meiner Hobbys und der Gabe der Gastfreundschaft aufgebaut, also nichts allzu neues.
Nur die Zielrichtung als Dienst an Gott und nicht zu meinem eigenen Vergnügen ist neu ausgerichtet.
Das Ganze soll auch einen geordneten und überschaubaren Rahmen haben, daher habe ich mir als Form einen neu zu gründenden Verein vorgestellt.
Ich habe mir die letzten Tage Gedanken dazu gemacht und es schriftlich in Form eines Satzungsentwurfs festgehalten, der als Anhang beigefügt ist.
Natürlich kann ich alleine kein Verein gründen und schaffe das Vorhaben auch nicht alleine, daher wende ich mich an Euch, die Hauskreismitarbeiter. Vielleicht kann sich ja jemand von Euch vorstellen dort mitzumachen, weil es Ihm/Ihr zusagt.
Lest es und bewegt es bitte in Euren Herzen.
Natürlich bitte ich Euch auch kritisch mit dem Entwurf umzugehen und auch Änderungen oder Ergänzungen vorzuschlagen.
Wenn jemand Interesse daran hat möge Er/Sie es mir mitteilen.
Liebe Grüße
Siggi
Hier der Anhang:
Backe Dir Dein Brot oder Pizza selbst, oder wir machen noch andere leckere Sachen zusammen.
Entwurf der Satzung des Vereins
Der Verein trägt den Namen:…………………………………….e.V.
Er ist gemeinnützig tätig.
Er hat seinen Sitz am jeweiligen Wohnort des 1. Vorsitzenden und ist in das Vereinsregister eingetragen.
Ziel des Vereins: Ein christlich fundiertes Zusammensein und Gemeindebildung bzw. Glaubenshinführung nach dem Fresh X Gedanken.
Dazu werden Menschen zusammengeführt, die daran Interesse haben und nach Möglichkeiten suchen eine qualitativ hochwertige und gesunde Nahrung selbst herzustellen.
Dazu soll Ihnen dieser Verein die Möglichkeiten und den Rahmen bieten dieses auch durchzuführen.
Des Weiteren soll es zu einer wechselnden Gemeinschaft führen in der sich die Dazugekommenen bzw. die Anwesenden Menschen angenommen und vom Grunde Ihrer Seele verstanden fühlen.
Das ganze steht unter dem biblischen Motto: Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst, d.h. das jeder willkommen geheißen wird, egal welcher Nationalität, Hautfarbe, oder Glaubensrichtung bzw. Geschlecht er auch angehöhrt.
Es soll in den stattfindenden Gesprächen in der jeweiligen Zusammensetzung der anwesenden Mitglieder auf die Bedürfnisse, Fragen, Ängste und Nöte der anwesenden Personen eingegangen werden.
Als Grundlage dient der Glaube, das Jesus Christus für unsere Schuld am Kreuz gestorben ist und wieder auferstanden ist.
Er bietet uns die Erlösung und Versöhnung an und wir dürfen alle unsere Probleme auf Ihn werfen, denn er sorgt für uns.
Es wird vor jedem Treffen eine biblisch bezogene Themeneinführung geben um zum Gedankenaustausch und zur Diskussion anzuregen.
Mitgliederordnung: Es gibt einen Vereinskern aus 7 Personen die des Weitern als Kernvereinsmitglieder bezeichnet werden, die den Verein führen und leiten und den Vorstand desselben bilden.
Sie sind gleichermaßen Stimmberechtigt.
Es werden unter Ihnen ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schriftführer und ein Finanzverwalter gewählt.
Die Kernmitglieder Zahlen einen Vereinsbeitrag von 1,- € pro Monat und zusätzlich 0,50 € pro Teilnahme an einem Aktionstreffen.
Der Beitrag kann bei der Gründungsversammlung des Vereins oder den Vorstandssitzungen von den Kernmitgliedern geändert werden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder Austritt.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Kernmitgliedes bis zum Monatsende gegenüber dem Vorstand. Er wird in diesem Falle zum Ende des laufenden Monats wirksam.
Es ist keine Kündigungsfrist vorgesehen.
Die sonstigen Mitglieder können wechseln und werden zu einem symbolischen Preis von 0,50 € (auch dieser Beitrag kann bei der Gründungsversammlung oder den Vorstandstreffen geändert werden) für einen Tag (die Zeitspanne einer Aktion) Mitglied in dem Verein.
Die jeweiligen Mitglieder arbeiten Selbstverantwortlich, es erfolgt eine Einweisung im Umgang mit den bereitgestellten Geräten.
Mit der Bedienung bzw. Handhabung derselben sowie mit den Materialien erklären Sie, dass Sie es auf eigene Verantwortung tun. Niemand muss eine Tätigkeit ausführen, die er nicht möchte.
Die Mitgliedschaft erlischt mit der jeweiligen Aktion an diesem Tag.
Der Vorsitzende stellt aus seinem Privatvermögen alle erforderlichen Gerätschaften und Hilfsmittel (sofern es sich ermöglichen lässt, oder die Bereitschaft dessen zur Anschaffung besteht) zur Verfügung.
Die erforderlichen Verbrauchsmaterialien in Form von Zutaten können von den Mitgliedern zur eigenen Verwendung mitgebracht werden.
Es können aber auch die vom Verein (Vorsitzendem) zur Verfügung gestellten Zutaten benutzt werden.
Hierfür ist ein Entgelt nach eigenem Ermessen des Benutzers / Verbrauchers anonym zu entrichten. Die Einnahmen werden von 2 anwesenden Vereinsmitgliedern gezählt und dem Kassierer zur ordentlichen Buchführung und Verwaltung übergeben.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Vereinsbeitrag und die anonym gegebenen Mittel der Vereinsmitglieder dienen zur Kostendeckung der Ausgaben der bereitgestellten Geräte und Verbrauchsmaterialien.
Etwaige Überschüsse sind im Sinne des Vereins zu verwenden. Der Verein darf aber auch einen etwaigen Überschuss an andere gemeinnützig eingetragene Vereine weitergeben.
Die erzeugten Materialien / Produkte gehen in den Eigentum der Anwesenden über, wobei selbst mitgebrachte Grundstoffe der Mitglieder im Anteil der Mitnahme bzw. des Verzehrs zu berücksichtigen sind.
Es darf kein Verkauf der Hergestellten Produkte erfolgen. Die Herstellung aller Zubereitungen erfolgt ausschließlich zur Selbstversorgung der Vereinsmitglieder.
Die jeweiligen zukünftigen Treffen mit der Vorgabe der zuzubereitenden Speisen sowie auch von den Mitgliedern gewünschte Gesprächsthemen werden im Kreis der Mitglieder bei einem Treffen bekanntgegeben.
Zusätzlich können hierfür auch öffentliche oder Private Medien verwendet werden.
Es können aber auch zusätzliche Termine, ohne die Mitglieder informiert zu haben, initiiert werden. Dieses soll zum erreichen einer größeren Bevölkerungsgruppe führen.
Mitglieder und somit an den Aktivitäten teilnehmen können nur volljährige Person.
Minderjährige können von den Erziehungsberechtigten mitgebracht werden, unterliegen aber deren Aufsicht und Verantwortung.
Sie dürfen nur bei besonders ausgewiesenen Treffen (wie z.B. Backen mit Kindern) mit den Lebensmitteln in Berührung kommen, der Umgang und die Handhabung von Geräten bleibt Ihnen untersagt.
Bei jedem Treffen ist eine Teilnehmerliste auszufüllen, auf die der vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum, sowie die Erreichbarkeit ((wenn sie gewünscht ist) per Mail, oder Telefon) anzugeben ist.
Mit der jeweiligen Unterschrift wird die Satzung, die Abfrage der Gesundheit auf Richtigkeit sowie die Eigenverantwortung bei eventuellen Schäden, die Verantwortung für mitgebrachte Minderjährige und die Weisungsberechtigung der anwesenden Kernvereinsmitglieder akzeptiert.
Diese Bestimmungen müssen auf jeder Anwesenheitsliste deutlich sichtbar zu erkennen sein.
An erster Stelle der Anwesenheitsliste steht das für dieses Treffen verantwortliche Kernmitglied.
Die Verantwortlichkeit wird unter den Kernmitgliedern vorab ausgemacht, kann aber auch spontan vor Beginn des Treffens ausgemacht werden.
Ziel ist es regelmäßig stattfindende Treffen durchzuführen, z.B. alle 14 Tage Freitag oder Samstag. Die Kernmitglieder setzen die Termine nach Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit fest.
Lebensmittelhygiene Bestimmungen nachfragen!
Bei jedem Treffen hat eine anwesende Person aus dem Vereinskern vor Beginn des Kontaktes mit Lebensmitteln eine Befragung der Anwesenden über Ihren Gesundheitszustand die die Lebensmittelhygiene beeinträchtigten können (insbesondere ansteckende Krankheiten wie Durchfall, TBC, Hepatitis, Läuse, Krätze usw.) durchzuführen.
Ferner ist eine Sichtkontrolle der Personen auf Ihre Sauberkeit bzw. sichtbaren Einschränkungen (Erkältung, Wunden usw.) durchzuführen.
Bei etwaigem begründetem Verdacht auf Beeinträchtigung der Lebensmittel durch diese Person bzw. Zustand hat das Vereinsmitglied die Pflicht diese vom Umgang mit den Lebensmitteln zum Wohle der Allgemeinheit abzuhalten.
Einmal im Jahr ist eine Jahreshauptversammlung mit den Kernvereinsmitgliedern und den erreichbaren zeitlichen Mitgliedern durchzuführen.
Stimmberechtigt sind nur die Kernmitglieder, es dürfen aber Umfragen und allgemeine Abstimmungen durchgeführt werden um ein Stimmungsbild zu erhalten.
Die Entscheidungen der Kernvereinsmitglieder sind nicht an die Abstimmungen der zeitlichen Mitglieder gebunden, sollten sie jedoch in angemessener Weise berücksichtigen.
Zur Absprache unter den Kernvereinsmitgliedern ist keine Versammlung nötig oder einzuberufen, es kann auch per Mailverkehr oder fernmündlich erfolgen.
Mindestens einmal im Jahr hat eine Hauptversammlung der Kernvereinsmitglieder zu erfolgen, zu der der Vereinsvorsitzende einlädt. Die Tagesordnungspunkte brauchen nicht vorher bekanntgegeben zu werden sondern jedes Mitglied kann dabei ansprechen, was Ihm wichtig ist.
Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der stimmberechtigten Teilnehmer Beschlussfähig.
Sie werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter geleitet.
Alle anwesenden Kernvereinsmitglieder sind mit einer Stimme stimmberechtigt.
Bei Abstimmungen reicht die einfache Mehrheit.
Über den Verlauf hat der Schriftführer ein Protokoll zu erstellen, dass nach spätestens 4 Wochen den Kernmitgliedern per Mail zur Einsichtnahme vorzuliegen hat.
Hallo Ihr Lieben.
Ich möchte Euch an meinen Gedanken und die weiteren Schritte teilhaben lassen und Euch etwas vorstellen, das ich im Herzen bewege.
Bei dem Lesen und durcharbeiten des Buches von Hans Zollner „Trost – Zunahme an Hoffnung, Glaube und Liebe“ nach der ignatianischen „Unterscheidung der Geister“ ist bei mir ein Gedanke zum Dienst an Gott gereift, verbunden mit aktiver Nächstenliebe.
Wem meine Worte zu fromm und schwülstig sind, möge einfach nicht weiterlesen.
Ich wurde von Gott in einer Offenbarung reich beschenkt und es drängt mich dazu die Botschaft vom Kreuz, verbunden mit tätiger Nächstenliebe weiterzugeben, damit viele Menschen aus dem größeren Umfeld damit in Kontakt kommen, um Erlösung für Ihre geschundenen Seelen zufinden, und Frieden und Gerechtigkeit durch Gottes Wirken zu erfahren.
Praktisch ist es auf einer meiner Hobbys und der Gabe der Gastfreundschaft aufgebaut, also nichts allzu neues.
Nur die Zielrichtung als Dienst an Gott und nicht zu meinem eigenen Vergnügen ist neu ausgerichtet.
Das Ganze soll auch einen geordneten und überschaubaren Rahmen haben, daher habe ich mir als Form einen neu zu gründenden Verein vorgestellt.
Ich habe mir die letzten Tage Gedanken dazu gemacht und es schriftlich in Form eines Satzungsentwurfs festgehalten, der als Anhang beigefügt ist.
Natürlich kann ich alleine kein Verein gründen und schaffe das Vorhaben auch nicht alleine, daher wende ich mich an Euch, die Hauskreismitarbeiter. Vielleicht kann sich ja jemand von Euch vorstellen dort mitzumachen, weil es Ihm/Ihr zusagt.
Lest es und bewegt es bitte in Euren Herzen.
Natürlich bitte ich Euch auch kritisch mit dem Entwurf umzugehen und auch Änderungen oder Ergänzungen vorzuschlagen.
Wenn jemand Interesse daran hat möge Er/Sie es mir mitteilen.
Liebe Grüße
Siggi
Hier der Anhang:
Backe Dir Dein Brot oder Pizza selbst, oder wir machen noch andere leckere Sachen zusammen.
Entwurf der Satzung des Vereins
Der Verein trägt den Namen:…………………………………….e.V.
Er ist gemeinnützig tätig.
Er hat seinen Sitz am jeweiligen Wohnort des 1. Vorsitzenden und ist in das Vereinsregister eingetragen.
Ziel des Vereins: Ein christlich fundiertes Zusammensein und Gemeindebildung bzw. Glaubenshinführung nach dem Fresh X Gedanken.
Dazu werden Menschen zusammengeführt, die daran Interesse haben und nach Möglichkeiten suchen eine qualitativ hochwertige und gesunde Nahrung selbst herzustellen.
Dazu soll Ihnen dieser Verein die Möglichkeiten und den Rahmen bieten dieses auch durchzuführen.
Des Weiteren soll es zu einer wechselnden Gemeinschaft führen in der sich die Dazugekommenen bzw. die Anwesenden Menschen angenommen und vom Grunde Ihrer Seele verstanden fühlen.
Das ganze steht unter dem biblischen Motto: Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst, d.h. das jeder willkommen geheißen wird, egal welcher Nationalität, Hautfarbe, oder Glaubensrichtung bzw. Geschlecht er auch angehöhrt.
Es soll in den stattfindenden Gesprächen in der jeweiligen Zusammensetzung der anwesenden Mitglieder auf die Bedürfnisse, Fragen, Ängste und Nöte der anwesenden Personen eingegangen werden.
Als Grundlage dient der Glaube, das Jesus Christus für unsere Schuld am Kreuz gestorben ist und wieder auferstanden ist.
Er bietet uns die Erlösung und Versöhnung an und wir dürfen alle unsere Probleme auf Ihn werfen, denn er sorgt für uns.
Es wird vor jedem Treffen eine biblisch bezogene Themeneinführung geben um zum Gedankenaustausch und zur Diskussion anzuregen.
Mitgliederordnung: Es gibt einen Vereinskern aus 7 Personen die des Weitern als Kernvereinsmitglieder bezeichnet werden, die den Verein führen und leiten und den Vorstand desselben bilden.
Sie sind gleichermaßen Stimmberechtigt.
Es werden unter Ihnen ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schriftführer und ein Finanzverwalter gewählt.
Die Kernmitglieder Zahlen einen Vereinsbeitrag von 1,- € pro Monat und zusätzlich 0,50 € pro Teilnahme an einem Aktionstreffen.
Der Beitrag kann bei der Gründungsversammlung des Vereins oder den Vorstandssitzungen von den Kernmitgliedern geändert werden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder Austritt.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des Kernmitgliedes bis zum Monatsende gegenüber dem Vorstand. Er wird in diesem Falle zum Ende des laufenden Monats wirksam.
Es ist keine Kündigungsfrist vorgesehen.
Die sonstigen Mitglieder können wechseln und werden zu einem symbolischen Preis von 0,50 € (auch dieser Beitrag kann bei der Gründungsversammlung oder den Vorstandstreffen geändert werden) für einen Tag (die Zeitspanne einer Aktion) Mitglied in dem Verein.
Die jeweiligen Mitglieder arbeiten Selbstverantwortlich, es erfolgt eine Einweisung im Umgang mit den bereitgestellten Geräten.
Mit der Bedienung bzw. Handhabung derselben sowie mit den Materialien erklären Sie, dass Sie es auf eigene Verantwortung tun. Niemand muss eine Tätigkeit ausführen, die er nicht möchte.
Die Mitgliedschaft erlischt mit der jeweiligen Aktion an diesem Tag.
Der Vorsitzende stellt aus seinem Privatvermögen alle erforderlichen Gerätschaften und Hilfsmittel (sofern es sich ermöglichen lässt, oder die Bereitschaft dessen zur Anschaffung besteht) zur Verfügung.
Die erforderlichen Verbrauchsmaterialien in Form von Zutaten können von den Mitgliedern zur eigenen Verwendung mitgebracht werden.
Es können aber auch die vom Verein (Vorsitzendem) zur Verfügung gestellten Zutaten benutzt werden.
Hierfür ist ein Entgelt nach eigenem Ermessen des Benutzers / Verbrauchers anonym zu entrichten. Die Einnahmen werden von 2 anwesenden Vereinsmitgliedern gezählt und dem Kassierer zur ordentlichen Buchführung und Verwaltung übergeben.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Vereinsbeitrag und die anonym gegebenen Mittel der Vereinsmitglieder dienen zur Kostendeckung der Ausgaben der bereitgestellten Geräte und Verbrauchsmaterialien.
Etwaige Überschüsse sind im Sinne des Vereins zu verwenden. Der Verein darf aber auch einen etwaigen Überschuss an andere gemeinnützig eingetragene Vereine weitergeben.
Die erzeugten Materialien / Produkte gehen in den Eigentum der Anwesenden über, wobei selbst mitgebrachte Grundstoffe der Mitglieder im Anteil der Mitnahme bzw. des Verzehrs zu berücksichtigen sind.
Es darf kein Verkauf der Hergestellten Produkte erfolgen. Die Herstellung aller Zubereitungen erfolgt ausschließlich zur Selbstversorgung der Vereinsmitglieder.
Die jeweiligen zukünftigen Treffen mit der Vorgabe der zuzubereitenden Speisen sowie auch von den Mitgliedern gewünschte Gesprächsthemen werden im Kreis der Mitglieder bei einem Treffen bekanntgegeben.
Zusätzlich können hierfür auch öffentliche oder Private Medien verwendet werden.
Es können aber auch zusätzliche Termine, ohne die Mitglieder informiert zu haben, initiiert werden. Dieses soll zum erreichen einer größeren Bevölkerungsgruppe führen.
Mitglieder und somit an den Aktivitäten teilnehmen können nur volljährige Person.
Minderjährige können von den Erziehungsberechtigten mitgebracht werden, unterliegen aber deren Aufsicht und Verantwortung.
Sie dürfen nur bei besonders ausgewiesenen Treffen (wie z.B. Backen mit Kindern) mit den Lebensmitteln in Berührung kommen, der Umgang und die Handhabung von Geräten bleibt Ihnen untersagt.
Bei jedem Treffen ist eine Teilnehmerliste auszufüllen, auf die der vollständigen Namen, Adresse, Geburtsdatum, sowie die Erreichbarkeit ((wenn sie gewünscht ist) per Mail, oder Telefon) anzugeben ist.
Mit der jeweiligen Unterschrift wird die Satzung, die Abfrage der Gesundheit auf Richtigkeit sowie die Eigenverantwortung bei eventuellen Schäden, die Verantwortung für mitgebrachte Minderjährige und die Weisungsberechtigung der anwesenden Kernvereinsmitglieder akzeptiert.
Diese Bestimmungen müssen auf jeder Anwesenheitsliste deutlich sichtbar zu erkennen sein.
An erster Stelle der Anwesenheitsliste steht das für dieses Treffen verantwortliche Kernmitglied.
Die Verantwortlichkeit wird unter den Kernmitgliedern vorab ausgemacht, kann aber auch spontan vor Beginn des Treffens ausgemacht werden.
Ziel ist es regelmäßig stattfindende Treffen durchzuführen, z.B. alle 14 Tage Freitag oder Samstag. Die Kernmitglieder setzen die Termine nach Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit fest.
Lebensmittelhygiene Bestimmungen nachfragen!
Bei jedem Treffen hat eine anwesende Person aus dem Vereinskern vor Beginn des Kontaktes mit Lebensmitteln eine Befragung der Anwesenden über Ihren Gesundheitszustand die die Lebensmittelhygiene beeinträchtigten können (insbesondere ansteckende Krankheiten wie Durchfall, TBC, Hepatitis, Läuse, Krätze usw.) durchzuführen.
Ferner ist eine Sichtkontrolle der Personen auf Ihre Sauberkeit bzw. sichtbaren Einschränkungen (Erkältung, Wunden usw.) durchzuführen.
Bei etwaigem begründetem Verdacht auf Beeinträchtigung der Lebensmittel durch diese Person bzw. Zustand hat das Vereinsmitglied die Pflicht diese vom Umgang mit den Lebensmitteln zum Wohle der Allgemeinheit abzuhalten.
Einmal im Jahr ist eine Jahreshauptversammlung mit den Kernvereinsmitgliedern und den erreichbaren zeitlichen Mitgliedern durchzuführen.
Stimmberechtigt sind nur die Kernmitglieder, es dürfen aber Umfragen und allgemeine Abstimmungen durchgeführt werden um ein Stimmungsbild zu erhalten.
Die Entscheidungen der Kernvereinsmitglieder sind nicht an die Abstimmungen der zeitlichen Mitglieder gebunden, sollten sie jedoch in angemessener Weise berücksichtigen.
Zur Absprache unter den Kernvereinsmitgliedern ist keine Versammlung nötig oder einzuberufen, es kann auch per Mailverkehr oder fernmündlich erfolgen.
Mindestens einmal im Jahr hat eine Hauptversammlung der Kernvereinsmitglieder zu erfolgen, zu der der Vereinsvorsitzende einlädt. Die Tagesordnungspunkte brauchen nicht vorher bekanntgegeben zu werden sondern jedes Mitglied kann dabei ansprechen, was Ihm wichtig ist.
Die Versammlung ist unabhängig von der Anzahl der stimmberechtigten Teilnehmer Beschlussfähig.
Sie werden vom Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter geleitet.
Alle anwesenden Kernvereinsmitglieder sind mit einer Stimme stimmberechtigt.
Bei Abstimmungen reicht die einfache Mehrheit.
Über den Verlauf hat der Schriftführer ein Protokoll zu erstellen, dass nach spätestens 4 Wochen den Kernmitgliedern per Mail zur Einsichtnahme vorzuliegen hat.
Grüße vom Siggi
Dienen heißt Leben!
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein.
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- Novum64
- Feuertycoon

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Re: Mein Plan
Siggi, ich habe den Text jetzt 2x gelesen.
Ich glaube zu verstehen was dich bewegt, aber ich habe Sorgen, dass du dich da in etwas verrennst und letztenendes nur ausgenutzt wirst.
Das Ergebnis wäre dann eine weitere schwere Enttäuschung.
Zudem solltest du dann rechtzeitig Rat beim Amtsgericht einholen, denn ohne deren Einverständnis mit de Satzung und dem o.k. des Finanzamts bekommst du den Titel nicht.
Sei mir bitte nicht böse, aber das ist meine rein private Meinung. Ich bin gespannt wie die Anderen die Sache einschätzen.
Ich glaube zu verstehen was dich bewegt, aber ich habe Sorgen, dass du dich da in etwas verrennst und letztenendes nur ausgenutzt wirst.
Das Ergebnis wäre dann eine weitere schwere Enttäuschung.
Daran ändert auch die Rechtsform "gemeinnütziger eingetragener Verein" nichts.Siggi hat geschrieben:Der Vorsitzende stellt aus seinem Privatvermögen alle erforderlichen Gerätschaften und Hilfsmittel (sofern es sich ermöglichen lässt, oder die Bereitschaft dessen zur Anschaffung besteht) zur Verfügung.
Zudem solltest du dann rechtzeitig Rat beim Amtsgericht einholen, denn ohne deren Einverständnis mit de Satzung und dem o.k. des Finanzamts bekommst du den Titel nicht.
Sei mir bitte nicht böse, aber das ist meine rein private Meinung. Ich bin gespannt wie die Anderen die Sache einschätzen.
Herzliche Grüße aus dem Schwabenland
Martin
Unterschätze nie jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
Dumme Gedanken hat jeder, aber der Weise verschweigt sie. (Wilhelm Busch)
Martin
Unterschätze nie jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
Dumme Gedanken hat jeder, aber der Weise verschweigt sie. (Wilhelm Busch)
- Wolfgang EG
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Re: Mein Plan
Siggi, ich muss mich hier Martin anschließen. Du willst etwas Schönes, aber es kann für Dich zum Fallstrick werden. So ähnlich war auch mal meine Satzung gewesen, und ich dachte, sie würde Zustimmung finden. Ich wollte sie dann mit dem Kämmerer unserer Stadt abstimmen – und er hat sie regelrecht zerpflückt. Übrig geblieben ist die Satzung im Anhang. Sie ist anstandslos durch alle Instanzen gegangen und uns wurde die Gemeinnützigkeit anerkannt. Was aber das Wichtigste war: Ich habe mir mit dieser Satzung keine Fallstricke gelegt.
Du gehst davon aus, dass alle Menschen Deine Uneigennützigkeit, Deine Hilfsbereitschaft würdigen und Dich ebenso selbstlos unterstützen. Bitte glaube mir, es ist im wahren Leben anders. Die Menschen sind nicht so, wie wir sie gerne hätten. Wir z.B. haben auf die ehrenamtliche Unterstützung gehofft. Pustekuchen. Helfer bei unseren Aktivitäten wollten bares Geld sehen, wollten persönliche Vorteile rausziehen. Die gesamte Vereinsarbeit lastete auf den Schultern meiner Frau, einer ebenfalls älteren Kita-Erzieherin ... und mir. Ich war froh, dass die Satzung so nüchtern und "amtsdeutsch" verfasst war. Hätte ich darin Selbstverpflichtungen übernommen, hätte man mich gnadenlos über den Tisch gezogen.
Siggi, mein Freund, ich wünsche Dir alles Gute für Dein Vorhaben.
Wolfgang
Du gehst davon aus, dass alle Menschen Deine Uneigennützigkeit, Deine Hilfsbereitschaft würdigen und Dich ebenso selbstlos unterstützen. Bitte glaube mir, es ist im wahren Leben anders. Die Menschen sind nicht so, wie wir sie gerne hätten. Wir z.B. haben auf die ehrenamtliche Unterstützung gehofft. Pustekuchen. Helfer bei unseren Aktivitäten wollten bares Geld sehen, wollten persönliche Vorteile rausziehen. Die gesamte Vereinsarbeit lastete auf den Schultern meiner Frau, einer ebenfalls älteren Kita-Erzieherin ... und mir. Ich war froh, dass die Satzung so nüchtern und "amtsdeutsch" verfasst war. Hätte ich darin Selbstverpflichtungen übernommen, hätte man mich gnadenlos über den Tisch gezogen.
Siggi, mein Freund, ich wünsche Dir alles Gute für Dein Vorhaben.
Wolfgang
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Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten! Friedrich Nietzsche
- JohnDooe
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Re: Mein Plan
Hol Dir da mal irgendwo ein bisschen Unterstützung. Oder nimm ein Muster und biege es Dir (so wenig wie möglich und so viel wie unbedingt nötig zurecht)
Ob das z.B. mit den "Kern"-Mitgliedern so durchgeht... Bei einem ordentlichen Verein, da hab ich meine Zweifel.
Denn das würde dem Sinn eines Vereins zuwiderlaufen.
Und da Du ja auch die Gemeinnützigkeit anstrebst können Formfehler noch blödere Konsequenzen haben.
Ob das z.B. mit den "Kern"-Mitgliedern so durchgeht... Bei einem ordentlichen Verein, da hab ich meine Zweifel.
Denn das würde dem Sinn eines Vereins zuwiderlaufen.
Und da Du ja auch die Gemeinnützigkeit anstrebst können Formfehler noch blödere Konsequenzen haben.
- Steini
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Re: Mein Plan
Siggi, ich denke auch, dass man deine Gutmütigkeit ausnutzen könnte.
Schütze dich ausreichend davor und nimm den Rat von Martin, Wolfgang und JohnDooe an.
Die Idee an sich finde ich sehr gut, obwohl ich der Meinung bin, dass es schwierig ist, so ein regional begrenztes Vorhaben langfristig aufrechtzuerhalten.
Schütze dich ausreichend davor und nimm den Rat von Martin, Wolfgang und JohnDooe an.
Die Idee an sich finde ich sehr gut, obwohl ich der Meinung bin, dass es schwierig ist, so ein regional begrenztes Vorhaben langfristig aufrechtzuerhalten.
Wer nichts weiß, muss alles glauben.
(Marie Freifrau Ebner von Eschenbach 1830-1916)
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Feuergerd
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Re: Mein Plan
Hallöchen Siggi! zu deinem Vorhaben wünsche ich Dir viel Erfolg, aber sei vorsichtig man kann
könnte auch deine Gutmütigkeit ausnutzen.
Aber ich teile die Meinung der Vorredner, denn viele Menschen denken nur an sich selbst und nicht
an den Mitmenschen. Ich war in vielen Vereine, ehrenamtliche Helfer, konnte ich fast an einer Hand
abzählen die meisten wollten für ihre Arbeit bares sehen.
Gruß aus dem Saarland
Feuergerd
könnte auch deine Gutmütigkeit ausnutzen.
Aber ich teile die Meinung der Vorredner, denn viele Menschen denken nur an sich selbst und nicht
an den Mitmenschen. Ich war in vielen Vereine, ehrenamtliche Helfer, konnte ich fast an einer Hand
abzählen die meisten wollten für ihre Arbeit bares sehen.
Gruß aus dem Saarland
Feuergerd
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Re: Mein Plan
Ist doch gut, wenn JEDER an sich selbst denkt, dann ist an ALLE gedacht!Feuergerd hat geschrieben:... denn viele Menschen denken nur an sich selbst ...
Wer nichts weiß, muss alles glauben.
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- JohnDooe
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Re: Mein Plan
Wenn und so lange eine starke treibende Krakt dahinter steht, kann und wird sowas durchaus gut gehen. Nur die Chance, daß es zum Selbstläufer wird, was Siggi sich bestimmt wünscht, ist überschaubar.Steini hat geschrieben:Siggi, ich denke auch, dass man deine Gutmütigkeit ausnutzen könnte.
Schütze dich ausreichend davor und nimm den Rat von Martin, Wolfgang und JohnDooe an.
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Die Idee an sich finde ich sehr gut, obwohl ich der Meinung bin, dass es schwierig ist, so ein regional begrenztes Vorhaben langfristig aufrechtzuerhalten.
Wir haben hier einen Verein mit rund 500 Mitgliedern, davon weit über 100 aktive. Einen Abteilungsleiter zu finden ist fast hoffnungslos
Mir reicht mein Job als Jugendtrainer seit über 20 Jahren und ich habe das Riesenglück, daß zwei der von mir ausgebildeten "Kinder" jetzt als junge Erwachsene in den Trainerjob schlüpfen, so daß ich alter Dackel mich nicht mehr um die Jugendlichen kümmern muß, die bereits Rennen fahren und mich ganz auf die richtigen Anfänger konzentrieren kann. Die fahren mir wenigstens noch nicht um die Ohren
Im Großen und Ganzen scheint Ehrenamtlichkeit heutzutage nicht mehr so der "voll cool" zu sein
- Klaus
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Re: Mein Plan
Lieber Siggi!
Vermutlich wird man deine Gutmütigkeit, deine Liebe zu den Menschen und dein Engagement schamlos ausnutzen . Das liegt so in der Natur vieler Menschen.....leider.
Dann kommen noch die Fallstricke, die hier schon angesprochen wurden, dazu.
So etwas will mehr als zig Mal durchdacht sein. Eine juristische Prüfung ist unerlässlich........ sonst könnte es mal böse enden.
Du wolltest doch sicherlich eine ehrliche Meinung hören........lass die Finger von solchen Unwägbarkeiten.
Bleib der Siggi der du bist......liebenswert, freundlich, immer hilfsbereit , ein großes Herz voller Gottvertrauen.......
Vermutlich wird man deine Gutmütigkeit, deine Liebe zu den Menschen und dein Engagement schamlos ausnutzen . Das liegt so in der Natur vieler Menschen.....leider.
Dann kommen noch die Fallstricke, die hier schon angesprochen wurden, dazu.
So etwas will mehr als zig Mal durchdacht sein. Eine juristische Prüfung ist unerlässlich........ sonst könnte es mal böse enden.
Du wolltest doch sicherlich eine ehrliche Meinung hören........lass die Finger von solchen Unwägbarkeiten.
Bleib der Siggi der du bist......liebenswert, freundlich, immer hilfsbereit , ein großes Herz voller Gottvertrauen.......
Wenn Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken ( Noka)
- Wolfgang EG
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Re: Mein Plan
Ja, so ist es. Leider ... Deshalb – weil man kaum noch Ehrenamtler findet – wird darüber nachgedacht, solche Tätigkeiten zu "vergüten". Der (unerwünschte) Nebeneffekt wird sein, dass da in diese Tätigkeiten Menschen reingespült werden, denen die eigentliche Arbeit nichts bedeutet, die auf das Geld aus sind. Eine ganz brisante Situation braut sich da zusammen, besonders in Bereichen, wo mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird. Da muss man mit Herzblut rangehen, nicht mit finanziellen Motiven.JohnDooe hat geschrieben: ... Im Großen und Ganzen scheint Ehrenamtlichkeit heutzutage nicht mehr so der "voll cool" zu sein
Wolfgang
PS: Was jetzt überall eintritt, hat mir ein alter Opa schon vor 15 Jahren gesagt:Wolfgang, wenn die Alten wegsterben, geht's nur noch um Geld.
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