Es geht weiter

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Siggi
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Re: Es geht weiter

Beitrag von Siggi »

Schreibe denen, es ist ein Unterstand, seitlich offen um Holz zu lagern.
In NRW sind nur 2 Qubikmeter umbauten Raum ohne Zulassung möglich.
Grüße vom Siggi

Dienen heißt Leben!
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein.
Mike
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Re: Es geht weiter

Beitrag von Mike »

Hallo - wie kommt das Bauamt darauf dir zu schreiben ? auf den Fotos sieht es aus als ob du allein auf weiter Flur bist - oder hast du etwa "nette" Nachbarn die da nachgeholfen haben ?
Coolekuh

Re: Es geht weiter

Beitrag von Coolekuh »

Du hast Recht bis zum nächsten Nachbarn sind es 200 Meter und mit denen
verstehen wir uns hervorragend. Der Herr vom Bauamt fährt immer durchh die Außenbezirke
und guckt. Ich hätte es jetzt so geschrieben wie es ist:" ein HBO mit angrenzender Außenküche."
Bin mir aber nicht sicher, kennt jemand die 40 Kubikmeter Regelung??
LG Der Jensemann
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Steini
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Re: Es geht weiter

Beitrag von Steini »

Coolekuh hat geschrieben:Du hast Recht bis zum nächsten Nachbarn sind es 200 Meter und mit denen
verstehen wir uns hervorragend. Der Herr vom Bauamt fährt immer durchh die Außenbezirke
und guckt. Ich hätte es jetzt so geschrieben wie es ist:" ein HBO mit angrenzender Außenküche."
Bin mir aber nicht sicher, kennt jemand die 40 Kubikmeter Regelung??
LG Der Jensemann
30 m³!

Schau mal in die Landesbauordnung NRW § 65 (Genehmigungsfreie Vorhaben).
Und prüfe, ob dein Grundstück innerhalb eines rechtswirksamen Bebauungsplanes liegt.
Bild
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Coolekuh

Re: Es geht weiter

Beitrag von Coolekuh »

Hallo Steini,
ich wohne in keinem Gebiet was unter einen Bebauungsplan fällt.
Mein Haus liegt in einem Wasserschutzgebiet, wo nichts mehr gebaut wird.
In dem Schreiben spricht der Beamte von einer baulichen Anlage (Holzgerüst mit Holzdach auf einem Steinsockel im Außenbereich)
Er möchte die bauaufsichtliche Genehmigungspflicht nach §65 BauO NRW klären, und fragt nach dem Zweck.
Ich finde im §65 aber nicht wirklich etwas was zu HBO oder Aussenküche passt.
Möchte jetzt einfach die richtige Formulierung finden.

LG Der Jensemann
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Re: Es geht weiter

Beitrag von Steini »

Coolekuh hat geschrieben:... im Außenbereich)
LG Der Jensemann
Befindet sich dein Grundstück im "Außenbereich"?
Bild
Wer ROT - GELB - GRÜN wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Coolekuh

Re: Es geht weiter

Beitrag von Coolekuh »

Ja ganz eindeutig im Außenbereich
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Steini
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Re: Es geht weiter

Beitrag von Steini »

Coolekuh hat geschrieben:Ja ganz eindeutig im Außenbereich
Also dein Grundstück gehört nicht zum Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich)?
Bild
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Coolekuh

Re: Es geht weiter

Beitrag von Coolekuh »

So ist es. Ich habe aber zur Sicherheit nochmal bei der Stadt eine Anfrage gestellt.
Gestern habe ich im Dunkeln mit meinem Dachdecker noch ne Klebebahn aufs Dach gemacht.
Eine Dauder TEC KSA Duo, geiles Zeug. Super zu verarbeiten
War ein Abenteuer ohne Licht, aber jetzt ist dicht!!!

LG Der Jensemann
Coolekuh

Re: Es geht weiter

Beitrag von Coolekuh »

Antwort von der Stadt ist da.
Ganz eindeutig Außenbereich, keinerlei Bebauungsplan vorhanden.
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